Kräuter 11 - Ordnung

 

 

 

Meldung von Beiträgen zu unseren Sitzungen ( Büttenreden, Tanzeinlagen, Sketche, Musikeinlagen )

 

- die Meldung eines Beitrags erfolgt grundsätzlich rechtzeitig immer bei den entsprechenden Spartenleitern

- die Meldung eines Beitrags sollte zu unserer Herbstversammlung, aber spätestens 4 Wochen vor der Generalprobe erfolgt sein

- Büttenreden/Musikeinlagen sollten bis 2 Wochen vor der Generalprobe fertig sein und es wird rechtzeitig vom Präsidium ein Termin (auch 2 Wochen vorher) festgelegt an dem diese Beiträge dem Präsidium/Spartenleitern/Mitgliedern der K11 vorgetragen werden

- keine Musik von You Tube oder ähnliches

- für ALLE Akteure ist es verpflichtend Mitglied des TSV 04 zu sein              

- alle Tanzsparten treffen sich im Vorfeld zur Abstimmung von Thema und Musik um

  Überschneidungen zu vermeiden (rechtzeitige Info auch an die Sparten mit Musikeinlagen, damit auch hier Überschneidungen vermieden werden)

                                                                 

                           

Generalprobe

 

- die Generalprobe ist ein Pflichttermin, (da hier die Bühnencrew und Ton/Technik die Abläufe proben) und dieser Termin wird rechtzeitig mindestens 1 Jahr vorher von dem jeweiligen Präsidium bekanntgeben

- bei den Gruppen, die viele Requisiten haben, sollte mit der Bühnencrew ein Termin vor der Generalprobe vereinbart werden

- Ton/Technik sollte mehrere Termin von der Generalprobe anbieten, damit die Ton/Licht abgestimmt werden kann

- umziehen in den Kabinen, nicht im Saal 

- es wird im Vorfeld entschieden, wie der Ablauf der Generalprobe sein wird

(die Erfahrungen der letzten Proben zeigt, dass es ratsam ist, zuerst die Tanzeinlagen, dann Musik/Sketcheinlagen und zum Schluss die Büttenreden zu bringen)

- nach jeder Generalprobe wird eine Diskussionsrunde stattfinden, an der alle Mitwirkenden teilnehmen sollten         

- für den Ablauf und die Organisation ist es unumgänglich die Beiträge zu zeigen, dies gilt auch für die Büttenredner/Musikeinlagen, die bereits 2 Wochen vorher, Ihren Beitrag vorgestellt haben

- pro Gruppe sollte 1 Mitglied das Kostüm vom Auftritt tragen

- ein Fehlen bei diesem Termin muss mit dem jeweiligen Präsidium der Kräuter-11 besprochen werden und wird nur in Ausnahmefällen genehmigt        

- während der Generalprobe dürfen sich nur Mitwirkende der Kräuter-11 im Saal befinden

 

Für alle anderen besteht die Möglichkeit Karten für eine unsere Veranstaltungen zu erwerben

                                                       

                           

         Kabinenbenutzung bei allen K 11-Veranstaltungen

 

- die Nutzung der sauberen Kabinen verpflichtet diese auch wieder sauber/besenrein zu verlassen, Kabinen werden 2 Stunden nach Sitzungsende geschlossen      

- hierzu wird jeweils ein Kabinendienst der einzelnen Gruppen bestimmt       

- des Weiteren werden die Kabinen nach Verlassen verschlossen und für jede Veranstaltung ein Schlüsselwart benannt                                   

- dieser Schlüsselwart soll, wenn möglich, ein Foto der Kabine zu machen um evtl. Beanstandungen Seitens des Vereins revidieren zu können                             

 

Ausleihen von Bekleidung der K11

 

- für geliehene Kleidung der K11, wie z.B. Elferratsjacken wird eine Unterschrift benötigt um

  das Verbleiben fehlender Stücke besser nachverfolgen zu können

- Elferratsjacken, Mützen und Fliegen werden nummeriert um eine Zuordnung einfacher zu gewährleisten

- Rückgabe geliehener Kleidung wird in der Regel für den gleichen Abend festgelegt

                                    

 

K11 - Veranstaltungen

 

- für Eltern, die auf Ihre Kinder warten steht ein Fernseher im Nebenraum / Bar zur Verfügung                                         

- Eltern, die in den Saal möchten werden auf diese Option verwiesen und nicht in den Saal gelassen                                              

- dies geschieht um Unruhe während der Sitzung zu vermeiden                                     

                                                       

Wahlen Präsidium

 

- das Präsidium wird im 2 Jahresrhythmus gewählt                          

- folgende Positionen müssen gewählt und besetzt werden

  Gesellschaftspräsident/in

  Stellv. Gesellschaftspräsident/in

  Kassier/erin

  Schriftführer

  Sitzungspräsident

  Stellv. Sitzungspräsident             

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